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Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO für elektronische Aufzeichnungssysteme
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Aktuelles
Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Kassen-(Systemen) ist bis zum 31. Juli 2025 an das zuständige Finanzamt zu erstatten. Ebenso besteht eine grundsätzliche Mitteilungsverpflichtung für Taxameter und Wegstreckenzähler.
Nähere Informationen zum Thema Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO finden Sie unter Steuerinfos > Weitere Themen > Elektronische Kassensysteme