Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Grafenau ist das Finanzamt Passau.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!
Ansprechpersonen beim Finanzamt Passau
Aufgabenbereich | Hinweis | Telefon 0851 504 + Nebenstelle |
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Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger (ALS) | Mobil: 0173 8633363 | 1516, 2272 |
Vermessungsbeamter (VB) | Mobil: 0152 06824159 | 1502, 2272 |