Skip to main content

Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08552 423 + Nebenstelle
157/296/00000 - 157/296/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer160
157/300/00000 - 157/390/99999 A - ERM 142
157/391/00000 - 157/479/99999 ERN - HUBER N 136
157/480/00000 - 157/568/99999 HUBER O - MERC 146
157/569/00000 - 157/649/99999 MERD - SAUER Z 192
157/650/00000 - 157/688/99999 SAUERA - SCHWAM 160
157/689/00000 - 157/786/99999 SCHWAN - ZZ 188
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar