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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08552 423 + Nebenstelle
157/296/00000 - 157/296/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer160
157/300/00000 - 157/389/99999 A - EQ 142
157/390/00000 - 157/484/99999 ER - IQ 136
157/485/00000 - 157/574/99999 IR - MN 146
157/575/00000 - 157/662/99999 MO - SCHK 192
157/663/00000 - 157/698/99999 SCHL - SIF 160
157/699/00000 - 157/786/99999 SIG - Z 188
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar